Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die ehrenamtlichen Gremien übernehmen dabei zentrale Aufgaben und gestalten die Arbeit der Kasse aktiv mit.
Die Selbstverwaltungsorgane sind:
- die Vertreterversammlung
- der Vorstand
Vertreterversammlung (Stand: Dezember 2025)
Die Vertreterversammlung ist das oberste Gremium. Sie beschließt unter anderem die Satzung sowie weitere grundlegende Regelungen.
Sachsen-Anhalt
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes | |
|---|---|---|
Ordentliche | Lothar Lindecke
| Andy Grabner |
Stellvertreter: | Thomas Voß | Steve Kanitz |
Thüringen
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes | |
|---|---|---|
Ordentliche | Achim Hofmann
| Torsten Widder |
Stellvertreter: | Andreas Beck | Klaus Hempel |
Vorstand (Stand: Dezember 2025)
Der Vorstand führt die Geschäfte der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, soweit keine anderen gesetzlichen Regelungen greifen. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise:
- Aufstellung des Haushaltsplans
- Erstellung des Jahresberichts
- Vorlage der geprüften Jahresrechnung zur Beschlussfassung
Die Gremien sind paritätisch besetzt. Das bedeutet:
Vertreter der Versicherten und Vertreter der Träger des Brandschutzes (Kommunen und Landkreise) sind jeweils gleich stark vertreten. Beide Gruppen setzen sich zu gleichen Teilen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen.
Sachsen-Anhalt
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes |
|---|---|
Torsten Schoof
| Dr. Detlef Swieter |
Matthias Winter | Jens Hünerbein |
Thüringen
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes |
|---|---|
Karsten Utterodt | Silvana Schäffer |
Ramon Hofmann | Thomas Heß |
Wahlen
Alle sechs Jahre finden Sozialversicherungswahlen statt. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden auf Basis von Vorschlagslisten gewählt.
Diese werden eingereicht von:
- den Landesfeuerwehrverbänden (für die Versicherten)
- den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (für die Träger des Brandschutzes)
Der hauptamtliche Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.