Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die ehrenamtlichen Gremien übernehmen dabei zentrale Aufgaben und gestalten die Arbeit der Kasse aktiv mit.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte führt ein Dienstsiegel und besitzt das Recht Beamte zu haben. Sie hat ihren Hauptsitz in Magdeburg und unterhält eine Geschäftsstelle in Erfurt.
Die Selbstverwaltungsorgane sind:
- die Vertreterversammlung
- der Vorstand
Vertreterversammlung (Stand: Dezember 2025)
Die Vertreterversammlung ist das höchste Selbstverwaltungsorgan der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und wird häufig als das „Parlament“ bezeichnet.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:
- Beschluss der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, sowie ihrer Änderungen
- Beschluss des Haushaltsplans und Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung
- Erlass von Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und anderem autonomen Recht
- Wahl und Kontrolle des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers nach Prüfung der Jahresrechnung
Sachsen-Anhalt
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes | |
|---|---|---|
Ordentliche | Lothar Lindecke
| Andy Grabner |
Stellvertreter: | Thomas Voß | Steve Kanitz |
Thüringen
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes | |
|---|---|---|
Ordentliche | Achim Hofmann
| Torsten Widder |
Stellvertreter: | Andreas Beck | Klaus Hempel |
Vorstand (Stand: Dezember 2025)
Der Vorstand verwaltet die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes
- Beschlussfassung über Umlagevorschüsse und das Verfahren bei Erhebung der Umlage
- Vorlage des Jahresberichtes und der geprüften Jahresrechnung für die Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung
- Oberste Dienstbehörde der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte
- Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, sowie diese dem Geschäftsführer obliegen
Die Gremien sind paritätisch besetzt. Das bedeutet:
Vertreter der Versicherten und Vertreter der Träger des Brandschutzes (Kommunen und Landkreise) sind jeweils gleich stark vertreten. Beide Gruppen setzen sich zu gleichen Teilen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen.
Sachsen-Anhalt
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes |
|---|---|
Torsten Schoof
| Dr. Detlef Swieter |
Matthias Winter | Jens Hünerbein |
Thüringen
Vertreter der Versicherten | Vertreter der Träger des Brandschutzes |
|---|---|
Karsten Utterodt | Silvana Schäffer |
Ramon Hofmann | Thomas Heß |
Wahlen
Alle sechs Jahre finden Sozialversicherungswahlen statt. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden auf Basis von Vorschlagslisten gewählt.
Diese werden eingereicht von:
- den Landesfeuerwehrverbänden (für die Versicherten)
- den Kommunalen Arbeitgeberverbänden (für die Träger des Brandschutzes)
Der hauptamtliche Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.