Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Unfallverhütungsvorschriften sind nach § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.
Sie definieren verbindliche Schutzziele zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Darüber hinaus legen sie Pflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Versicherte fest und enthalten verbindliche Verhaltensanforderungen.
Für Träger des Brandschutzes und Feuerwehrangehörige sind die Unfallverhütungsvorschriften – ebenso wie staatliche Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen – verpflichtend. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
UVV für den Feuerwehrdienst
Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrbereich beschlossen.
Weitere Informationen
Weitere Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie in der zentralen Publikationsdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Ziel
Unfallverhütungsvorschriften schaffen verbindliche Rahmenbedingungen für Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst und bilden die Grundlage für eine wirksame Präventionsarbeit.