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    Versicherungsschutz

    Was ist ein Arbeitsunfall?

    Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt – im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit (§ 8 SGB VII).

    Wer ist versichert?

    Versichert sind insbesondere:

    • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (inkl. Jugend-, Alters- und Ehrenabteilungen)
    • Beschäftigte im Feuerwehrdienst (z. B. Angestellte)
    • Personen, die wie Feuerwehrangehörige tätig werden (z. B. Helfer)
    Welche Tätigkeiten sind versichert?

    Versichert sind alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, z. B.:

    • Einsätze (Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung)
    • Übungen sowie Aus- und Fortbildungen 
    • Arbeits- und Werkstättendienst
    • Feuerwehrdienstsport
    • Veranstaltungen und Versammlungen
    Was ist ein Wegeunfall?

    Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zum oder vom Feuerwehrdienst (§ 8 Abs. 2 SGB VII).

    • Der Versicherungsschutz beginnt beim Verlassen der Wohnung und endet am Dienstort.
    • Der gewählte Weg sollte der sicherste und sinnvollste sein.
    • Die Wahl des Verkehrsmittels ist frei.
    Was ist auf dem Weg zu beachten?
    • Unterbrechungen: Bei privaten Unterbrechungen entfällt der Versicherungsschutz (bis max. 2 Stunden) 
    • Umwege: Kein Versicherungsschutz bei rein privaten Abweichungen
    • Zulässige Abweichungen: z. B. bei Fahrgemeinschaften, Umleitungen oder Kinderbetreuung
    • Alkohol/Drogen: In der Regel kein Versicherungsschutz bei Unfall infolge Konsums
    Besonderheit: Einsatzfahrten

    Wege ab Alarmierung gelten als Arbeitsunfall (nicht als Wegeunfall).

    Der Versicherungsschutz beginnt bereits im häuslichen Bereich.

    Was bedeutet „Dritter Ort“?

    Wege können auch von einem anderen Ort (z. B. Arbeitsplatz) versichert sein, wenn ein Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst besteht.

    Was gilt bei Sachschäden?

    Sachschäden (z. B. am Fahrzeug) werden in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt.

    Eine Erstattung ist im Einzelfall möglich (§ 13 SGB VII).

    Was ist eine Berufskrankheit?

    Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch die Tätigkeit verursacht werden und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen darauf zurückzuführen sind.

    Der Verdacht muss gemeldet werden – hierzu sind insbesondere Unternehmer und Ärzte verpflichtet.

    Videos zum Versicherungsschutz

    Videoclip "Der Arbeitsunfall - Was ist das?"

    Der Arbeitsunfall zählt zusammen mit der Berufskrankheit zu den Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 7 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII).